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OLG Dresden - Entscheidung vom 02.08.2012

5 W 745/12

Normen:
ZPO § 3
ZPO § 9

Fundstellen:
MietRB 2012, 322
NJW-RR 2012, 1214

1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Gebührenstreitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 42.780,91 EUR festgesetzt. 2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten [...]
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