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LSG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 01.11.2012

L 1 R 202/11

Normen:
SGB VI § 307b
AAÜG
BGB §§ 1922ff
SGB I § 58 S. 1
SGB VI § 307b in der Fassung vom 27.07.2001

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 20. Mai 2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]
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