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LSG Bayern - Entscheidung vom 05.11.2012

L 5 KR 414/12 B ER

I. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten beider Rechtszüge. II. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 120.000,00 EUR festgesetzt. I. Ausgangspunkt dieser Entscheidung ist ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren [...]
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