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LSG Bayern - Entscheidung vom 31.07.2012

L 15 SF 229/10

Die Entschädigung für die Abgabe des Befundberichts vom 06.08.2010 wird auf 23,45 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt die Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts nach dem Justizvergütungs- und [...]
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