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LSG Bayern - Entscheidung vom 09.08.2012

L 8 SO 206/10

I. Die Beklagte wird gemäß des Anerkenntnisses vom 22. Mai 2012 und vom 9. August 2012 verurteilt, an die Klägerin 1.674,47 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat der Klägerin [...]
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