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LSG Bayern - Entscheidung vom 26.06.2012

L 15 SF 423/09

Die Entschädigung für die mit Schreiben vom 06.07.2009 erfolgte Übersendung von Kopien aus den Behandlungsunterlagen wird auf 76,58 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt die Entschädigung für die Übersendung [...]
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