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LSG Bayern - Entscheidung vom 18.05.2012

L 15 SF 104/11

Die Vergütung des Antragstellers für die Fertigung des Gutachtens vom 15.01.2011 wird auf 1.465,78 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt die Festsetzung der Vergütung für ein im Auftrag des Gerichts erstelltes [...]
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