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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 08.08.2012

L 13 AS 2355/12 ER-B

Normen:
AEUV Art. 21
AEUV Art. 45
Richtlinie 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Art. 4
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Art. 70
FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1
FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

Fundstellen:
NZS 2012, 956

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 25. Mai 2012 abgeändert und der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 26. Mai [...]
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