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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 19.07.2012

L 11 R 1789/12 ER-B

Normen:
SGB IV § 28p Abs. 1
SGB IV § 7 Abs. 1
SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1
SGG § 86a Abs. 3 S. 2
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 22.03.2012 wird aufgehoben. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird [...]
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