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LAG Hamburg - Entscheidung vom 22.03.2012

H 6 Ta 2/12

Normen:
GKG § 42 Abs. 4
GKG § 42 Abs. 2
GKG § 42 Abs. 4 S. 1
RVG § 33
RVG § 23 Abs. 1
ZPO § 256
ZPO § 256 Abs. 1

Fundstellen:
ArbRB 2012, 372

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Dezember 2011 - 27 Ca 33/11 - wie folgt abgeändert: Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des [...]
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