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EuGH - Entscheidung vom 06.09.2012

Rs. C-170/11

Normen:
AEUV Art. 267
VO (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28.05.2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen Art. 1 Abs. 1
Verordnung 1206/2001/EG vom 28.05.2001 Art. 1 Abs. 1

Fundstellen:
EuZW 2012, 831
NJW 2012, 3771
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, [...]
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