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EuGH - Entscheidung vom 06.09.2012

Rs. C-147/11

Normen:
AEUV Art. 267
AEUV Art. 49
Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten Art. 16 Abs. 1
Richtlinie 38/2004/EG vom 29.04.2004 Art. 16 Abs. 1
VO (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15.10.1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art. 12
Verordnung 1612/1968/EWG vom 15.10.1968 Art. 12
Verordnung 492/2011/EU vom 05.04.2011 Art. 10

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZAR 2013, 124

Art. 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft ist dahin auszulegen, dass er einer Person, die tatsächlich die elterliche [...]
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