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EuG - Entscheidung vom 07.02.2012

Rs. T-454/07

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Rechtssache T-454/07 wird im Register des Gerichts gestrichen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, einschließlich der im Verfahren der einstweiligen Anordnung entstandenen Kosten. Mit Schreiben, das am 19. [...]
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