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VG Stuttgart - Entscheidung vom 13.10.2011

4 K 2414/11

Normen:
GewO § 29 Abs. 2
GG Art. 12 Abs. 1
StPO § 136a Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DStR 2012, 628
DStRE 2012, 717

Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt war, den Aktenordner mit der Aufschrift '11867 Löhne' am 21.06.2011 aus den Geschäftsräumen des Klägers mitzunehmen. Die Beklagte trägt die Kosten des [...]
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