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VG Stuttgart - Entscheidung vom 19.10.2011

8 K 3031/11

Normen:
LBG § 78 Abs. 2 S. 2 Nr. 3
LBG (a.F.) § 101
BVO § 1 Abs. 5 S. 1
VVG § 193 Abs. 3

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin 312,45 EUR an Beihilfe zu gewähren. Der Bescheid des Landesamts für Besoldung und Versorgung vom 15.06.2011 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 21.07.2011 werden [...]
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