1. Eine Antragsänderung ist im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 1 und 4 VwGO i.V.m. §§ 80 Abs. 5 , 123 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht (mehr) zulässig. 2. Mit dem bloßen Geltendmachen von Verfahrensfehlern kann eine [...]
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