1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 29.07.2011, Az. 7 O 111/11, a b g e ä n d e r t und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 900,- € zu zahlen. Die darüber hinausgehende [...]
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