Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

OLG Stuttgart - Entscheidung vom 02.03.2011

5 U 137/10

Normen:
GKG § 63 Abs. 2
GKG § 41 Abs. 2
GKG KV Nr. 1900
RVG § 33
GKG § 63 Abs. 2
GKG § 41 Abs. 2
GKG KV Nr. 1900
RVG § 33

1. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 70.971,60 € festgesetzt und der Mehrwert des Vergleichs auf 626.370,79 €. 2. Der Antrag des Beklagtenvertreters auf Wertfestsetzung gem. § 33 Abs. 1 RVG wird [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen