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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.03.2011

III-5 RVGs 109/10

Normen:
RVG § 51

Dem Antragsteller wird an Stelle seiner gesetzlichen Gebühren nach Nr. 4101 und 4113 VV RVG in Höhe von insgesamt 313,00 EUR eine Pauschgebühr in Höhe von 900,00 EUR (in Worten: neunhundert Euro) bewilligt. Der [...]
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