Die befristete Beschwerde wird auf Kosten der Antragsgegnerin (§§ 97 I ZPO , 113 I ZPO ) als unzulässig verworfen. Geschäftswert: bis 600,- EUR (§§ 40, 42 Abs. 1 FamGKG). Gegenstand des Verfahrens ist die Beschwerde [...]
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