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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 16.05.2011

Verg W 2/11

Normen:
GWB § 120 Abs. 2
GWB § 78

1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Verfahren der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde und auf Gestattung des Zuschlags hat der Antragsteller zu tragen. Die [...]
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