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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 13.12.2011

33 O 92/07 AktE

1. Für die Verschmelzung der H AG Alt auf die I AG (H AG Neu) gemäß Verschmelzungsvertrag vom 08. Mai 2001 wird für jede Aktie der außenstehenden Aktionäre der H AG Alt eine Zuzahlung in Höhe von 3,90 Euro festgesetzt. [...]
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