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LG Chemnitz - Entscheidung vom 11.04.2011

5 O 2370/10

Normen:
RVG § 15
RVG Vorbem. 3Abs. 5 VV

Die von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden festgesetzt nach Antrag auf 5.067,45 EUR mit Worten: fünftausendsiebenundsechzig 45/100 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz [...]
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