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KG - Entscheidung vom 23.06.2011

23 AktG 1/11

Fundstellen:
DSTR 2011, 1630
ZIP 2011, 1474

Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Nebeninterventientin trägt ihre Kosten selbst. Im Übrigen hat die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Verfahrens wird auf 90.000 EUR [...]
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