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EGMR - Entscheidung vom 03.02.2011

18136/02

AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG: 1. Er erklärt die Rüge auf der Grundlage des Artikels 9 der Konvention für zulässig und den übrigen Teil der Beschwerde für unzulässig. 2. Er entscheidet, dass [...]
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