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BVerfG - Entscheidung vom 13.07.2011

1 BvR 1472/11

Normen:
BVerfGG § 93a

BVerfG, Beschluss vom 13.07.2011 - Aktenzeichen 1 BvR 1472/11

DRsp Nr. 2011/20449

Zulässigkeit einer ohne substantiierte Begründung eingelegten Verfassungsbeschwerde

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig ist.

Normenkette:

BVerfGG § 93a;

[Gründe]

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Vorinstanz: BVerwG, vom 26.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 C 45/09