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AG Ottweiler - Entscheidung vom 20.09.2011

13 F 37/11 UK

Normen:
BGB § 779
RVG Nr. 1000 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
JurBüro 2012, 20-21
HRA 2011, 21-22

Auf die Erinnerung vom 02.09.2011 gegen die Festsetzung vom 22.08.2011 wird die Festsetzung wie folgt abgeändert: Die auszuzahlende Vergütung beträgt 461,13 EUR. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 24.03.2011 [...]
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