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AG Olpe - Entscheidung vom 08.11.2011

5 XIV 75/11 B

Normen:
§ 58 Abs. 2 AufenthG
§ 62 Abs. 2 AufenthG

...wird für den vorgenannten Betroffenen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Abschiebungshaft bis zum Ende der Durchführung der Abschiebung, längstens bis zum 16.11.2011 einschließlich, zur Sicherung der Abschiebung [...]
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