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AG Duisburg-Hamborn - Entscheidung vom 21.04.2011

23 C 232/09

Normen:
BGB § 558

Fundstellen:
WuM 2012, 147-150

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, einer Anhebung der Nettokaltmiete für die von ihnen bei der Klägerin gemietete Wohnung im Hause XXX, 47169 Duisburg von zurzeit 331,80 € monatlich um 10,39 € [...]
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