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AG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.03.2011

57 C 14084/10

Normen:
UrhG § 19a
UrhG § 97 Abs. 2

Fundstellen:
GRUR-Prax 2011, 558
ZUM-RD 2012, 163-164

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.003,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2010 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist [...]
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