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OVG Sachsen - Entscheidung vom 04.02.2010

2 A 156/09

Normen:
GKG § 47 Abs. 1
GKG § 47 Abs. 2
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 63 Abs. 2 S. 1
GKG § 63 Abs. 3

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf 10.000,- EUR festgesetzt. Die Festsetzung des Streitwertes für das Berufungsverfahren sowie die Abänderung [...]
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