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OVG Sachsen - Entscheidung vom 19.11.2010

F 7 C 33/08

Normen:
LwAnpG § 60
FlurbG § 138 Abs. 1 S. 2
FlurbG § 144
VwGO § 113 Abs. 1

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Gebührenpflicht wird angeordnet. Es wird ein Pauschsatz von 350,- EUR zu Lasten der Klägerin festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]
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