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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 17.08.2010

2 M 124/10

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 5 S. 4

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Das Verwaltungsgericht hat den geltend gemachten Anordnungsanspruch zu Unrecht verneint. Der Antragsteller rügt zu Recht, dass der für morgen, den 18.08.2010 beabsichtigten [...]
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