Das Endurteil des Oberlandesgerichts München I vom 20. Januar 2010 - 20 U 3013/09 wird berichtigt wie folgt: 1. In Nr. I. 1. des Tenors tritt an die Stelle der Zahl 2.953,76 Euro die Zahl Euro 2.845,61. 2. In Nr. I. 1. [...]
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