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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.05.2010

L 21 KR 65/09 SFB

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 07.10.2009 geändert. Die Gebühr wird auf 4.800,- Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. [...]
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