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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 26.08.2010

L 15 SO 125/10 B RG

Die Anhörungsrüge des Beklagten vom 16. Juli 2010 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten für das Verfahren der Anhörungsrüge zu erstatten. Die Anhörungsrüge gegen den [...]
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