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LSG Bayern - Entscheidung vom 19.05.2010

L 19 R 16/08

Normen:
SGG § 151 Abs. 1
SGG § 67 Abs. 1

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 05.11.2007 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist [...]
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