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LSG Bayern - Entscheidung vom 20.12.2010

L 11 AS 798/10 B ER

I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 11.10.2010 abgeändert. II. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von 287,00 EUR [...]
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