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LG Bonn - Entscheidung vom 23.07.2010

11 T 246/10

Fundstellen:
NJW-RR 2011, 397

Auf die sofortige Beschwerde wird die unter dem 18.02.2010 getroffene Ordnungsgeldentscheidung insoweit aufgehoben, als darin ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500,00 EUR gegen die beschwerdeführende Gesellschaft [...]
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