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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 30.04.2010

9 Sa 776/09

Normen:
BGB § 305c Abs. 2
BGB § 306
BGB § 307 Abs. 1
BGB § 307 Abs. 2
BGB § 622 Abs. 3
BGB § 305 Abs. 1
BGB § 306 Abs. 1
BGB § 307 Abs. 1
BGB § 307 Abs. 2
BGB § 622 Abs. 3

Fundstellen:
AA 2010, 144
LAGE § 307 BGB 2002 Nr. 23
LAGE § 622 BGB 2002 Nr. 6
NZA-RR 2010, 464

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29.10.2009, Az.: 1 Ca 915/09 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das genannte Urteil teilweise [...]
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