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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 01.04.2010

2 Sa 731/09

Normen:
BGB § 812 Abs. 1
EFZG § 3
BGB § 812 Abs. 1
EFZG § 3

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 642,85 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 16.06.2009 zu zahlen. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Kosten [...]
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