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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 11.02.2010

11 Sa 620/09

Normen:
BGB § 296 S. 1
BGB § 613a Abs. 1 S. 1
BGB § 615 S. 1
BGB § 296 S. 1
BGB § 613a Abs. 1 S. 1
BGB § 611 Abs. 1
BGB § 615 S. 1
BGB § 615 S. 2
MTV (Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen) § 19

Fundstellen:
AA 2010, 108
ArbR 2010, 224
LAGE § 615 BGB 2002 Nr. 10

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - Az. 5 Ca 419/09 - vom 8. September 2009 betreffend Zuschläge für ausgefallene Sonn- und Feiertagsdienste wird [...]
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