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KG - Entscheidung vom 09.06.2010

1 AR 5/10

Normen:
FamFG § 5
FamFG § 314

Fundstellen:
FamRZ 2010, 1844

Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht E##### bestimmt. Der Senat ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 FamFG zur Entscheidung berufen, weil das mit der Sache zuerst befasste Amtsgericht Lichtenberg zum [...]
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