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EuGH - Entscheidung vom 12.11.2010

Rs. C-339/10

Normen:
Erklärung zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Anhang zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat [ABl. 2010, C 83, S. 335]) Art. 47
Erklärung zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Anhang zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat [ABl. 2010, C 83, S. 335]) Art. 51 Abs. 1

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Varhoven administrativen sad (Bulgarien) mit Entscheidung vom 14. Juni 2010 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig. Das [...]
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