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AG Duisburg-Hamborn - Entscheidung vom 28.09.2010

23 C 232/09

Normen:
ZPO §§ 406,42
BGB § 558
ZPO § 42
ZPO § 406

Fundstellen:
WuM 2010, 639-640

Der Befangenheitsantrag der Beklagten vom 03.09.2010 wird zurückgewiesen. Ein Ablehnungsgrund gemäß §§ 406 , 42 ZPO liegt nicht vor. Gemäß §§ 406 , 42 Abs. 2 ZPO kann ein Sachverständiger nur abgelehnt werden, wenn ein [...]
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