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VGH Hessen - Entscheidung vom 17.07.2009

3 A 2522/08.Z

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
Hess. RAVG § 1
Hess. RAVG § 4
Hess. RAVG § 8
Satzung Versorgungswerk Rechtsanw. Hessen § 17 Abs. 3
SGB VI § 56
SGB VI § 177
GG Art. 3 Abs. 1
Hess. RAVG § 1
Hess. RAVG § 4
Hess. RAVG § 8
SGB VI § 56
SGB VI § 177

Fundstellen:
DÖV 2009, 869
NJW 2010, 251

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 30. September 2008 - 12 K 1948/08.F (1) - wird abgelehnt. Die Klägerin hat auch die Kosten des Zulassungsverfahrens [...]
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