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VGH Hessen - Entscheidung vom 01.07.2009

7 A 377/09

Normen:
AufenthG § 23 Abs. 1
AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 4

Fundstellen:
DÖV 2009, 826

Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen vom 29. Januar 2008 abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen hat die Klägerin zu tragen. Der [...]
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