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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 22.12.2009

5 S 1904/09

Normen:
VwGO § 162 Abs. 1
VwGO § 162 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2010, 325

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 04. August 2009 ( 3 K 1767/09) und der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 01.04.2009 werden geändert. Die vom Beklagten aufgrund [...]
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