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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 19.08.2009

13 W 31/09

Normen:
AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 2
AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
FGPrax 2010, 52

Das Oberlandesgericht Oldenburg erklärt sich für unzuständig und verweist das Verfahren über die sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht Celle. I. Auf Antrag des beteiligten Landkreises ordnete das [...]
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