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OLG München - Entscheidung vom 12.11.2009

31 AR 521/09

Normen:
AktG § 92
AktG § 93
AktG § 116
GVG § 95 Abs.1 Nr. 4a
GVG § 102
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
AktG § 92
AktG § 93
AktG § 116
GVG § 95 Abs.1 Nr. 4a
GVG § 102
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6

Fundstellen:
MDR 2010, 103
ZIP 2010, 547

Zuständig ist die Kammer für Handelssachen. I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der 'A. AG'. In dieser Eigenschaft nimmt er den Beklagten als Aufsichtsratsvorsitzenden der AG auf Schadensersatz [...]
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